Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Anders lautende Einkaufsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn ihnen in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Besondere Vereinbarungen beziehen sich grundsätzlich nur auf den betreffenden Vertrag und gelten nicht für weitere oder nachfolgende Verträge. Abweichungen von dieser Verkaufsbedingungen, insbesondere der Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen, auch wenn sie mit unseren Beauftragten abgesprochen sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns verbindlich, insoweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Angabe eines Lieferdatums in der Auftragsbestätigung begründet jedoch nicht die Annahme eines Fixtermins. Der Käufer kann somit nicht wegen Nichteinhaltung des Liefertermins Schadensersatz verlangen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle von uns abgegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk inklusive Verpackung exklusive Fracht. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist die Gutschrift auf unserem Konto. Bei Zahlungsverzug werden Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig. Andere Zahlungsabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden.
5. Gefahrübergang
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens beim Verlassen des Lagers, gilt die Ware als vom Kunden übernommen. Der Käufer hat die Ware bei Ankunft unter Zugrundelegung der vom Transporteur anerkannten Mengen zu überprüfen. Es obliegt dem Käufer, letzterem gegenüber Regressansprüchen geltend zu machen.
6. Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
7. Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Die Anzeige des Mangels ist nur wirksam wenn sie schriftlich erfolgt. Für Mangelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn er die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
8. Gerichtstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.